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Zentrale Aufnahmestelle jetzt in Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule in VS-Villingen Die Zentrale Aufnahmestelle für Geflüchtete aus der Ukraine wurde seit ihrer Eröffnung am Montag, 14. März in der Sturmbühlstraße in VS-Schwenningen so gut angenommen, dass schon zu Beginn klar war: die Aufnahmestelle braucht größere Räume. Die Landkreisverwaltung fand schnell eine Lösung. Ab Montag, 21. März wird die Zentrale Aufnahmestelle in der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule in VS-Villingen, An der Schelmengaß 3, betrieben. Die Zentrale Aufnahmestelle ist vom Villinger Bahnhof fußläufig gut zu erreichen. Parkmöglichkeiten stehen am nahen Landratsamt ausreichend zur Verfügung. „Ich bin froh und dankbar, dass wir so schnell eine Lösung gefunden haben, um unsere Zentrale Aufnahmestelle besser organisieren zu können. In der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule bieten sich optimale Rahmenbedingungen, um die Registrierstraße aufzubauen und einen unkomplizierten Ablauf abzubilden. Ich danke vor allem den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule für ihre Unterstützung und allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die für einen reibungslosen Umzug sorgen“, so Landrat Sven Hinterseh. In der neuen Zentralen Aufnahmestelle An der Schelmengaß 3 können alle wichtigen Behördenschritte zusammengefasst werden. Auch die Großen Kreisstädten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen sind hier vertreten. Die Zentrale Aufnahmestelle ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Dabei können sich geflüchtete Personen aus der Ukraine, die in Villingen-Schwenningen und dem Kreisgebiet untergebracht sind zu den genannten Zeiten registrieren. Personen, die in Donaueschingen untergebracht sind, können sich am Montag, Mittwoch und am Freitag registrieren lassen. In der Zentralen Aufnahmestelle wurde eine Registrierstraße organisiert, in der alles Notwendige für den Aufenthalt der Geflüchteten erfasst wird und mehrere Behörden zusammenarbeiten. Die Ausländerbehörden leiten das Verfahren ein, um einen Aufenthaltstitel erteilen zu können. Die untere Aufnahmebehörde meldet die Geflüchteten an das Regierungspräsidium Karlsruhe, um die sogenannte „vorläufige Unterbringung“ festzustellen. Wenn noch keine Unterkunft in einer Gemeinde vorhanden ist, erhalten die Personen einen Unterkunftsplatz. Die vorläufige Unterbringung ist wiederum für die Kostenerstattung des Landes an den Landkreis ausschlaggebend und für die darauffolgende Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Weiter wird in der Registrierungsstraße der Antrag für finanzielle Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt. Wichtig ist, dass ankommende Flüchtlinge so schnell wie möglich gemeldet werden. Dies kann in einem ersten Schritt per Mail erfolgen unter: ukrainehilfe@lrasbk.de . Durch diese Voranmeldung können die ukrainischen Flüchtlinge einen Termin innerhalb eines Zeitfensters erhalten. So lassen sich längere Wartezeiten vermeiden. Wer Wohnraum für Geflüchtete oder sich als Dolmetscher zur Verfügung stellen möchte oder Fragen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine hat, kann sich per Mail melden unter: ukrai-nehilfe@lrasbk.de. Weitere Infos gibt es auf www.lrasbk.de/ukrainehilfe.de . Wer finanziell spenden möchte, kann dies über das Bündnis deutscher Hilfsorganisationen – Aktion Deutschland hilft: www.aktion-deutschland-hilft.de oder direkt auf das Spendenkonto: DE62 3702 0500 0000 1020 30 (Empfänger: Aktion Deutschland hilft) unter der Angabe „Nothilfe Ukraine“.