Geänderte Corona-Verordnung
Seit Samstag, 19. März, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.