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Gesetzesänderung für E-Bikes per 1. April 2022

Die Temperaturen steigen und der Frühling steht vor der Tür – viele zieht es für die ersten Ausfahrten nach Draussen. Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen die per 1. April 2022 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen in Erinnerung, welche E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer betreffen.

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Weiterführende Informationen bezüglich Bau- und Ausrüstungsvorschriften können der Homepage des Bundesamtes für Strassen ASTRA https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html entnommen werden.

Ebenso hat das Bundesamtes für Strassen ASTRA einen Knigge für und gegenüber Velofahrenden erstellt. Dieser kann unter folgendem Link https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/nationalstrassen/baustellen/wissenswertes/veloknigge.html eingesehen werden.

(Die ganze Medienmitteilung der Zentralschweizer Polizeikorps im Anhang dieses Beitrages).

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.