Totalrevision Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes

Der Gemeinderat hat am 10. März 2022 die Totalrevision der Verordnung über die Benützung des Mehrzweckgebäudes genehmigt. Die angepasste Verordnung tritt per 1. Juni 2022 in Kraft.

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung öffentlich bekannt gemacht.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, 3714 Frutigen, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Krattigen eingesehen und bezogen werden.

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