St. Wendelinskapelle und St. Anna-Kapelle, Spenden

Im Jahr 2008 wurde die St. Wendelinskapelle einer Renovation unterzogen. Die Renovationskosten von rund 1'300’000 Franken wurden zur Hauptsache durch die Ortsbürgergemeinde getragen. Namhafte Beiträge an die Kosten stammten aber auch von Subventionen von Bund und Kanton, Beiträge der Römisch-Katholischen Kirche Sarmenstorf und der Landeskirche. Ferner konnte der Betrag von rund 70’000 Franken aus dem Renovationsfonds entnommen werden.

Der Renovationsfonds besteht weiterhin für künftige Renovationen. Der Renovationsfonds wird durch Gaben im Rahmen von Todesfällen oder Spenden generell geäufnet. Für Gaben im Rahmen von Todesfällen können Trauerkarten mit Einzahlungsschein bezogen werden. Zuständig ist Brigitta Huppenbauer. Sie ist zugleich auch die Bewohnerin der angebauten Wohnung an der St. Wendelinskapelle und Hauswartin der Kapelle.

Die IBAN-Nummer für Spenden lautet wie folgt: CH20 8073 6000 0011 7122 4, Einwohnergemeinde Sarmenstorf, Fonds St. Wendelinskapelle, Schilligasse 1, 5614 Sarmenstorf.

Die St. Anna-Kapelle steht ebenfalls im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Sarmenstorf. Die Kapelle musste 2017 einer sanften, aber notwendigen Renovation unterzogen werden. Die Renovationskosten betrugen rund CHF 61'000 und wurden zur Hauptsache durch die Ortsbürgergemeinde getragen. Auch hier besteht ein Renovationsfonds für künftige Renovationen. Zuständig für die Pflege der St. Anna-Kapelle sind die Nachbarn, Martha und Max Kündig-Rüttimann.

Die IBAN-Nummer für Spenden lautet wie folgt: CH69 8073 6000 0011 7121 5, Einwohnergemeinde Sarmenstorf, St. Anna-Kapelle, Schilligasse 1, 5614 Sarmenstorf.

Der Gemeinderat empfiehlt Gaben und Spenden zu Gunsten der Renovationsfonds weiterhin. Übrigens: Spenden zu Gunsten beider Kapellen können im Kanton Aargau in der Steuererklärung als „freiwillige Zuwendungen“ abgezogen werden.

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