Änderung Bebauungsplan Heilbrunn-Engelfeld
GR vom 5.4.22: Stellungnahme der SPD-Fraktion zur 1. Änderung des Bebauungsplans Heilbrunn-Engelfeld (von GR Dagmar Elsenbusch)
Der Gemeinderat soll heute die 1. Änderung des Bebauungsplans Heilbrunn-Engelfeld beschließen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der Wettbewerbsentwurf überarbeitet und weiter entwickelt wurde und deshalb der BPlan an die jetzt vorliegende Planung angepasst, bzw. geändert werden muss. Das ist erstaunlich. Denn unter anderem haben wir Jurymitglieder diesen Entwurf ausgewählt, weil er – wie uns geschildert wurde, als einziger Entwurf den alten BPlan berücksichtigt und einhält. Und dieser alte Bebauungsplan war für alle, die jetzt schon gebaut haben, maßgeblich und durfte nicht geändert werden. Nach den Festsetzungen des alten BPlan haben sich Eigentümer für ein bestimmtes Grundstück entschieden, wohl wissend, dass der Nachbar sich auch daran halten muss, dass eine bestimmte Höhe und ein bestimmter Grenzabstand vorgeschrieben sind. Deshalb macht man schließlich BPläne, um Verlässlichkeit für die Bürger beim Planen und Bauen zu erreichen.
Es mag sein, dass der alte BPlan Mängel aufweist und z.B. unseren Wunsch nach 1,5 Stellplätzen pro Wohnung nicht gerecht wird. Deshalb haben wir ja auch dem nachgeschobenen Konzept B für Baufeld 5 zugestimmt. Das Konzept sah vor, dass die Fahrzeuge, die nicht in den einzelnen Baufeldern untergebracht werden können in einer zentralen Tiefgarage Platz finden. Das haben wir in der Tat so beschlossen. Aber eine Tiefgarage ist - wie der Name schon sagt - kein oberirdisches Parkdeck, das jetzt realisiert werden soll. Natürlich mit den entsprechenden Auswirkungen in der Höhe. Denn auf 2 oberirdische Parketagen kommt dann erst die eigentliche Bebauung. Die Gebäude in den Baufeldern 1 und 2 wandern Richtung Grenze zum Nachbarn, so dass sich die Grenzabstände deutlich verringern. Es gäbe viel zu sagen zu den vielen Änderungen, die wir nun beschließen sollen.
Das alles hat mit Verlässlichkeit gegenüber unseren Bürgern nichts mehr zu tun. Im letzten Technik- und Umweltausschuss hatte ein Bürger Befreiungen von einem 60 Jahre alten BPlan beantragt. Die Verwaltung empfahl uns, dieses Ansinnen abzulehnen, denn schließlich gibt es ja einen klar definierten BPlan und an den sollen sich die Bürger halten. Wir haben uns in dem Fall widersetzt und den Befreiungen zugestimmt, weil der Plan in der Tat schon in die Jahre gekommen war und eine maßvolle Verdichtung zuließ. Der Plan, um den es hier aber geht, ist von 2017! Was gilt in Zukunft das Wort des Gemeinderats, wenn wir mit dieser Schnelligkeit BPläne ändern?
Dabei möchte ich ausdrücklich betonen, dass uns der ursprüngliche Entwurf nach wie vor gefällt und dieser zu Recht den Wettbewerb gewonnen hat. Der Architekt kannte den BPlan und hat eine gefällige Planung vorgelegt, die sich in diesen Plan einfügte. Daran möge er sich jetzt bitte halten. Die SPD-Fraktion lehnt die Änderung des BPlans ab.
Noch ein Wort zur Vorgehensweise. Die Bürger haben ihre Einwendungen sehr detail- und kenntnisreich in der uns vorliegenden Synopse vorgebracht. Wir hätten erwartet, dass die Verwaltung genauso detail- und kenntnisreich antwortet. Stattdessen lesen wir lapidare und nichtssagende Sätze wie: Die Einschätzung wird nicht geteilt. Punkt. Keine Erklärung, warum, keine Begründung. Das wird den Bürgern nicht gerecht und passt nicht zu einer Verwaltung, die sich Bürgernähe auf die Fahnen schreibt.