Öffentliche Auflage - Abänderung der Winter- und Schneeschuhwanderwegnetze
Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV) legt die Einwohnergemeinde Saas-Fee zur Abänderung den Plan mit den Winter- und Schneeschuhwanderwegnetzen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Einwohnergemeinde Saas-Fee, Dorfplatz 8, 3906 Saas-Fee zu richten.
Saas-Fee, 22. April 2022 Die Gemeindeverwaltung
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