Das Raumfunktionsbuch der Gemeinde Neuendettelsau und seine Umsetzbarkeit

Aufgrund der Diskussionen in den digitalen Foren möchte die Verwaltung das Thema „Raumfunktionsbuch“ aufgreifen und die Bürgerinnen und Bürger hierüber informieren bzw. auch die Entscheidungsgründe hierzu darstellen.

Zu differenzieren gilt es grundsätzlich zwischen einem vollständigen Neubau, unter Beachtung der dafür zur Verfügung stehenden Fläche, sowie dem Neubau der Mittelschule und der Sanierung der Grundschule.

Das Raumfunktionsbuch wurde in Zusammenarbeit mit der Schulfamilie und Vertretern aller Parteien im Gemeinderat erarbeitet. Das Raumfunktionsbuch für die Grund- und Mittelschule Neuendettelsau wurde damals gebäudeunabhängig erstellt.

Zum Thema „Grundlegendes zum Raumfunktionsbuch“ darf auf unsere Homepage verwiesen werden.

Es wird unter anderem in den Foren die Meinung vertreten, dass das Raumfunktionsbuch auch bei Sanierungen, wie eventuell im Falle unserer Grundschule, Anwendung finden kann. Pauschaliert geantwortet stimmt das.
Jedoch muss man sich hierfür die genauen Bedingungen vor Ort ansehen und beurteilen.
1. Um das Raumfunktionsbuch weitestgehend umsetzen zu können, ist eine komplette Entkernung der Grundschule, Veränderung am Tragwerk zur effektiveren Raumaufteilung sowie ein Anbau im östlichen Bereich notwendig.
2. Der Bau der Fläche und die im Anschluss zu unterhaltende Gesamtfläche (Folgekosten) steigt aufgrund des notwendigen Anbaus an die Grundschule. Dies hat Mehrkosten zur Folge.
3. Aktuell gibt es eine Idealplanung in Bezug auf die Raumfunktionen (hier: Beziehungen der Räume untereinander) sowie dem damit in Verbindung stehenden Flächenverbrauch (Nutzfläche v. s. Verkehrsfläche). Im Falle einer Sanierung der Grundschule wäre aufgrund des vorhandenen Baus und dem notwendigen Anbau die Raumbeziehungen zueinander nicht ideal umsetzbar und es würde dadurch mehr Verkehrsfläche entstehen, also Fläche welche nicht effektiv genutzt werden kann und Kosten in der Herstellung und im Unterhalt verursacht. Da durch das Kellergeschoss der Grundschule im Falle einer Sanierung und eines neuen Bauantrages die Rahmenbedingungen zur weiteren Nutzung als schulisch nutzbare Fläche nicht erfüllt werden können, würden weitere Flächen entstehen welche nicht förderfähig sind. Der Anteil der Verkehrsflächen steigt weiter.
4. In Bezug auf die Förderung des Freistaates Bayern muss hier auf Folgendes hingewiesen werden: Es gibt keine pauschale %-Förderung für den Neubau oder die Sanierung, sondern es werden vielmehr die pädagogischen Nutzflächen anteilig gefördert. Das bedeutet, da bei einer Sanierung der Grundschule überwiegend mehr Verkehrsfläche entsteht, dass die Förderung dann im Verhältnis zu den Gesamtkosten geringer ausfallen wird und dies auch wieder Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge hat.
5. Auch wurde bei den Varianten am Altstandort noch nicht die Integration einer Mittagsbetreuung sowie des Hortes betrachtet. Bis 2026 muss es eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen für die Grundschulkinder geben. Der Hort in der Baustraße ist ein Provisorium und war nicht als Dauerlösung gedacht. Darüber hinaus müssen noch weitere Plätze geschaffen werden. Im Falle der Sanierung der Grundschule und des Neubaus der Mittelschule würde dies immer weiter den dort beschränkten Platz (Freifläche) einschränken und würde bei einer zwangsweisen Aufstockung der Gebäude zur Flächenschaffung (EG + 3 Obergeschosse) dazu führen, dass die Raumbeziehungen sich weiterhin verschlechtern.

Aus diesen Gründen heraus ist eine pauschalierte Aussage über die Umsetzung eines für Neuendettelsau erarbeiteten Raumfunktionsbuches im Falle einer Sanierung der Grundschule nicht einfach zu beantworten. Es müssen hier die verschiedenen Rahmenbedingungen (Einzelfallbetrachtung) beachtet und abgewogen werden.

Im Falle eines Neubaus am Sportpark würde das Raumfunktionsbuch vollständig umgesetzt werden, das Verhältnis Nutzfläche zu Verkehrsfläche wäre ideal, da ein optimierter Verkehrsflächenanteil umgesetzt werden kann (Förderanteil). Der Hort wäre mit untergebracht, incl. einer effektiven Mitnutzung der vorhandenen Flächen in der Schule, im Falle einer Erweiterung wäre die Schaffung von weiteren Hortplätzen am Sportpark durch die Erweiterung des Gebäudes unter Einhaltung der Vorgaben des Raumfunktionsbuches möglich.

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