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Änderungen beim Standrohrverleih

02. Mai 2022
Änderungen beim Standrohrverleih
Pressemitteilung der Stadtverwaltung
Reaktion auf den Klimawandel

Sie bauen gerade oder planen eine Veranstaltung und benötigen einen vorübergehenden Wasseranschluss? Für die Zeit Ihrer Bauphase, Ihres Straßenfestes oder zur Versorgung einer mobilen Gastronomie können Sie dazu Wasser direkt aus dem Versorgungsnetz beziehen. Hierzu wird ein Standrohr auf einen Hydranten gesetzt. Gern stellen die Stadtwerke Marsberg hierfür ein entsprechendes Standrohr inkl. geeichtem Wasserzähler für den Einsatz im Stadtgebiet zur Verfügung. Die anfallenden Gebühren für den Standrohrwasserzähler setzen sich aus einer Grundgebühr in Höhe von 32,- EUR und einer Leihgebühr von 2,60 EUR je Kalendertag jeweils zzgl. 7 % MwSt. zusammen. Dazu kommt die Verbrauchsgebühr für die entnommene Wassermenge in Höhe von 1,30 EUR/m³ zzgl. 7 % MwSt. Sofern Abwasser anfällt, welches in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten ist, fällt zusätzlich eine Abwassergebühr von 2,36 EUR/m³ an.

Ausgeschlossen ist hingegen die Bereitstellung eines Standrohres für eine Pool- oder Teichbefüllung sowie für eine Flächenbewässerung. Das Wasser für die Poolbefüllung ist zunächst Frischwasser. Im Laufe der Zeit wird es allerdings durch Gebrauch und Zugabe von z.B. Chlor zu Schmutzwasser, das nach der Nutzung nicht im Garten verwendet werden kann und daher der Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden muss, damit es keine Umwelt- und Gewässerschäden verursacht.

Zugleich belasten Pool- oder Teichbefüllung sowie Flächenbewässerungen das Wassernetz. Da mehrere Kubikmeter Wasser für einen Pool oder einen Teich notwendig sind, entspricht die Wasserentnahme oftmals circa einem Drittel der Wassermenge, die ein durchschnittlicher Bürger im gesamten Jahr verbraucht. Bei einer Flächenbewässerung liegt der Verbrauch oft noch höher. Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Standrohre oder unsachgemäßem Gebrauch kann der Druck im Netz rapide fallen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Deckung des täglichen Wasserbedarfs anderer Anschlussnehmer nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können sich Inkrustierungen in den Leitungen lösen wodurch es zur Verunreinigung des Wassers und zu Beeinträchtigungen in den Hausinstallationen kommen kann.

Schließlich ist unter Berücksichtigung des Klimawandels, der u.a. geringere Niederschlagswassermengen zur Folge hat, ein sparsamer Umgang mit dem "Lebensmittel Nr. 1" angeraten, welcher mit Pool- und Teichbefüllungen sowie Flächenbewässerungen sicher nicht im Einklang steht.

Quelle:
Stadtverwaltung Marsberg

https://newsletter.marsberg.com/message/fdf81ea7827939059ef87375903e995f-a6d6e9ffcb0c049c2a47adc4b52d5358

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