Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst

Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land.

Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Dienstag, 3. Mai 2022, in Kraft. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Für Personen, die vor dem 3. Mai 2022 in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag, 3. Mai 2022.

Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Hinweis:
Nach der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, besteht für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher in Zahnarztpraxen keine Verpflichtung mehr, in der Zahnarztpraxis eine Maske zu tragen.

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