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Steuererklärungen: Mahngebühren vermeiden

Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist Ende März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Website der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erwirken:

https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen

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