Bauplanung / Planungsablauf - allgemeiner Hinweis

Aufgrund der am vergangenen Samstag stattgefundenen Gespräche an der Informationsveranstaltung möchte die Gemeindeverwaltung auf das Thema Bauplanung und Planungsablauf hinweisen. Hintergrund der Fragestellung an die Gemeindeverwaltung war sich die ändernde Planung in den vergangenen Wochen (veröffentlichte Pläne).

Die Gemeinde ist bei der Ausschreibung der Planungsleistungen an die HOAI gebunden (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Diese verfügt über die 9 Leistungsphasen.
Um eine fertige Planung in Händen halten zu können ist mindestens der Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) notwendig. Die Gemeinde springt aktuell zwischen den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung). Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der sehr vielfältigen Diskussionen immer wieder neue Theorien aufgebaut werden, welche die Gemeindeverwaltung dann fachlich aufarbeitet ggf. aufarbeiten lassen muss.

Dieser Umstand macht es unmöglich, aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Ablaufs bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, bis zum Bürgerentscheid am 22.05.2022 eine Planung als Grundlage vorzulegen, über die abgestimmt werden kann.

Dies bitten wir bei den weiteren Diskussionen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger zeitnah über Entwicklungen, welche grundlegend für eine sachliche Entscheidung am 22.05.2022 notwendig sind, am laufenden halten.

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