Leerwohnungsstatistik

Alle Gemeinden der Schweiz erheben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt. Die Mitarbeit ist für die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwalter/innen obligatorisch.

Sämtliche Grundeigentümer, welche per 1. Juni 2022 über leerstehende Wohnungen verfügen, werden gebeten, dies der Gemeindekanzlei mitzuteilen (gemeindekanzlei@entlebuch.ch / Tel. 041 482 02 50).

Die Mitarbeit wird im Namen von LUSTAT Statistik Luzern und dem Bundesamt für Statistik bestens verdankt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.