Krankenkassenprämienverbilligung 2023

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien eine Prämienverbilligung (PV). Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2020 und einen möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Ab Oktober können die Codes direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellt werden. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragstellung werden die Personendaten und die AHV-Nummer benötigt. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2022 ab, danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung mehr eingereicht werden. Verbesserungen oder Verschlechterungen der finanziellen Situation sowie Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind mit dem Änderungsantrag zu melden: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Wenn kein Internetzugang vorhanden ist, helfen wir gerne beim Erfassen des Antrags. Das Prämienverbilligungsverfahren einfach erklärt: www.sva-ag.ch/pv.

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