Klarstellungen zu den verteilten Flyer an die Haushalte

Aufgrund der zuletzt verteilten Flyer der Bürgerinitiative sowie der Befürworter des neuen Standortes muss die Gemeindeverwaltung folgendes klarstellen:

Bürgerinitiative:
1. Grünflächenversiegelung – total zugebaut. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die Grünfläche nicht total zugebaut bzw. überbaut werden soll und das Gebäude über einige geeignete Rückenrückhaltung verfügen wird (grünes Dach).
2. Umzäunter Pausenhof. Wie bereits in früheren Mitteilungen der Gemeindeverwaltung dargelegt ist wird aufgrund der aktuellen Informationen davon ausgegangen, dass es keine Umzäunung des Pausenhofes bedarf. Eine abschließende Prüfung steht aus.
3. Abholzung und Kahlschlag der prächtig gewachsenen Bäume. Wie bereits in früheren Mitteilungen der Gemeindeverwaltung ausgeführt bleibt der Baumbestand im östlichen Bereich des Sportparks sowie das Gehölz in Richtung Dreifachturnhalle auf der Fläche bestehen.
4. Ohne Berücksichtigung der Steigerung von Personal- und Materialkosten. Es soll, unabhängig vom Standort, eine größere Schule entstehen. Höhere Personal- und Materialkosten im Unterhalt sind auf beiden Standorten die Folge. Bei den Baukosten ist es so, dass der vollständige Neubau oder aber auch die Sanierung und der Teilneubau ca. 2 bis 4 Mio. € mehr kosten als der Bau am Sportpark. Die Regierung hingegen fördert lediglich die wirtschaftlichste Variante, so dass im Falle einer Umsetzung am bestehenden Schulgelände die Mehrkosten vollständig durch die Gemeinde zu tragen sind.
5. Frischluftschneise – Grünfläche. Hier darf auf eine bereits erfolgte Mitteilung hingewiesen werden. Bei der Fläche handelt es sich weder um eine Frischluftschneise noch um ein Frischluftentstehungsgebiet.
6. Günstige Umbau- und Neubaukosten – weil keine Zusatzkosten für Zufahrten, Parken, Fernheizung etc. entstehen. Die Bushaltestelle muss nach Süden verlagert werden, die bestehenden Parkplätze müssen auf ca. 60 erweitert werden und anstatt dem Fernheizungsanschluss muss eine komplette neue Heizungsanlage eingebaut werden. Die genannten Kosten entstehen somit bei allen Varianten, jedoch in verschiedenen Größenordnungen (z. B. Bau einer Bushaltestelle in die Hanglage hinein; Bau von Parkplätzen für die Schule und die Sportanlage versus Nutzung der Parkplätze für beide Nutzungen zur Synergieerzeugung).
7. Verkehrs-Infrastruktur ist ungeklärt.
Richtig ist, dass aktuell eine Verkehrserhebung stattfindet. Die Ergebnisse für ein Gesamtkonzept stehen aus. Jedoch kann man bereits jetzt festhalten, dass die Haager Straße, im Vergleich zur Friedrich-Bauer-Straße, besser ausgebaut ist und somit eine höhere Straßenklasse besitzt, welche mehr Verkehr zulassen würde. An der Anzahl der Querungen von Schülerinnen und Schülern ändert sich durch den Bau der Schule am Sportpark jedoch nichts.
8. Zufahrt und Parken von Schulbussen macht die Verkehrssituation schwierig.
Die Zufahrt soll, wie dem zuletzt veröffentlichten Plan zu entnehmen ist, an einer Bushaltestelle an der Haager Straße erfolgen, welche den Bus zum Aus- und Einstieg von der Straße führt, damit dies sicher von statten gehen kann. Das Parken und eine Ausstiegsmöglichkeit der so genannten Elterntaxis wird im Rahmen einer Erweiterung der bereits vorhandenen Stellplätze erfolgen und ist so konstruiert, dass die Schülerinnen und Schüler, ohne auf eine Straße zu gelangen, an das Schulgebäude kommen.
9. Die Kreuzung Haupt-, Haager- und Löhestraße ist unübersichtlich und unfallträchtig.
Der Kreuzungsbereich der Heilsbronner Straße / Haager Straße / Hauptstraße und Wilhelm-Löhe-Straße verzeichnete in den Jahren 2017 bis 2021 insgesamt 7 Unfälle. Hierbei handelt es sich um kleinere Unfälle (u. a. Auffahrunfälle). Fußgänger waren in den Vorfällen nicht beteiligt. Die Situation vor Ort kann so zusammengefasst werden, dass es insgesamt 3 Fußgängerampeln unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich gibt und die Haager Straße über eine Verkehrsinsel verfügt.
Die Zahl der Straßenquerungen von Kindern aus den einzelnen Quartieren bleibt bei einer Standortverlagerung zum Sportpark jedoch unverändert.
10. Qualität des Unterrichts hat nichts zu tun mit einem neuen Schulstandort oder Klassenräumen.
Grundsätzlich hat die Qualität des Unterrichtes nichts mit einem bestimmten Grundstück zu tun, außer das Grundstück liegt beispielsweise an einer stark befahrenen Straße. Das geeignete Grundstück muss lediglich über ausreichend Platz verfügen.
Bei den Klassenräumen sieht dies jedoch anders aus. Auch die Ausbildung der bayerischen Lehrer sieht keinen Frontalunterricht als alleiniges Merkmal der Beschulung vor, sondern beinhaltet vielmehr die im Raumfunktionsbuch vorgesehenen zukünftigen Beschulungsformen (Marktplatzprinzip).
11. Ein Konzept der Marktplätze und eine jahrgangsübergreifende pädagogische Zusammenarbeit ist durchaus auch realisierbar in den teils erneuerten bzw. in neu errichteten Schulgebäuden am bisherigen Standort.
Die Aussage stimmt grundsätzlich. Jedoch muss hierzu festgestellt werden, dass im Falle der Sanierung der Grundschule die Funktionsbeziehungen nicht optimal hergestellt werden können. Der tiefgreifende Eingriff in die Bausubstanz führt zu erheblichen Mehrkosten. Auch im Falle eines kompletten Neubaus der Schule am bisherigen Standort muss aufgrund der geringeren Grundstücksgröße mehr in die Höhe gebaut werden, was die Herstellung der optimalen Funktionsbeziehungen erschwert.
12. Nach neuem Vorschlag auch ohne Containerzwischenlösung.
Im Falle einer Sanierung mit Teilneubau würde die Mittelschule neu errichtet werden, die Mittelschule umziehen und die Grundschule in die Räume der Mittelschule umziehen. Eine Containerlösung ist nicht notwendig.
Im Falle eines vollständigen Neubaus ist nach aktuellem Stand notwendig, dass Teile der Schule über die Dauer des Baus in Containern untergebracht werden müssen.
13. Kosteneffektiv.
Wie bereits in früheren Informationen dargestellt, liegen die Kosten für eine Sanierung mit Teilneubau bzw. einem vollständigen Neubau zwischen 2 Mio. € und 4 Mio. € höher. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, welche wir aufgrund des aktuellen Planungsstandes nachweisen können. Dies bei einer gleichzeitigen nicht optimalen Umsetzung des Raumfunktionsbuches. Da der Freistaat Bayern nur die wirtschaftlichste Alternative fördert (Standort Sportpark) müssen die Mehrkosten vollständig von der Gemeinde getragen werden.

Befürworter Sportpark:
1. Ökologische und nachhaltige Bauweise.
Hiermit ist das Ziel für den Bau definiert, jedoch ist dies an beiden Standorten möglich.
2. Verteuerung um 6 Mio. €
Die der Verwaltung vorliegenden Zahlen gehen aktuell von Mehrkosten aus, welche zwischen 2 Mio. € und 4 Mio. € liegen. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, welche wir aufgrund des aktuellen Planungsstandes nachweisen können. Da der Freistaat Bayern nur die wirtschaftlichste Alternative fördert (Standort Sportpark) müssen die Mehrkosten vollständig von der Gemeinde getragen werden.
3. Die Förderung fällt um so höher aus, je innovativer die Schule ist.
Die Förderung richtet sich nach dem Raumfunktionsbuch und den damit verbundenen förderfähigen pädagogischen Flächen.
4. Nachhaltigkeit am Sportpark.
Auch am alten Standort wird die Gemeindeverwaltung versuchen die Gebäude bestmöglich nachhaltig zu gestalten.
5. Raumfunktionsbuch nicht umsetzbar.
Das Raumfunktionsbuch ist auch bei einem Neubau oder einer Sanierung mit Teilneubau umsetzbar. Jedoch nicht in dem Umfang wie dies am Sportpark möglich wäre. Die Gemeinde müsste dann die entsprechenden Einschnitte definieren bzw. festlegen auf was verzichtet werden kann.

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