Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 kantonale Bauverordnung

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24.05.2022 eine geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO ZPP 2 "Hubelmatte" mit Änderung Baureglement Art. 34 nach Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985 beschlossen.

Die Bekanntmachung des Beschlusses nach Art. 122 Abs. 8 BauV erfolgt im amtlichen Anzeiger vom 31.05.2022.

Die Unterlagen stehen Interessierten auf der Gemeindewebsite in der Rubrik "Aktuelles / öffentliche Auflage" zum Download bereit.

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