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Teilzonenplanung Ortskern

Im Jahr 2021 begann die raumplanungsrechtliche Umsetzung der Teilzonenplanung Ortskern (TZP Ortskern). Auf der Basis des Entwicklungskonzepts Ortskern und der kantonalen Muster-vorschriften wurden ein neuer Teilzonenplan und ein neues Teilzonenreglement erarbeitet. Das Planungsverfahren wird im Planungsbericht erläutert. Vom 3. Februar bis zum 4. März 2022 konnten im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung schriftliche Eingaben gemacht werden. Es wurden 42 Eingaben eingereicht. Bereits nach der öffentlichen Präsentation als Auftakt zur Mit-wirkungsphase zeigte sich, dass die Kommunikation mit den Eigentümerinnen und Eigentümern verbessert werden musste. Daher wurden im Mai 2022 Einzelgespräche mit allen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern angeboten und insgesamt 22 Gespräche durchgeführt. Einige Eigentümer wurden beratend durch den Rechtsdienst des Hauseigentümerverbands Baselland unterstützt. Anwesend waren jeweils eine Gemeinderätin oder ein Gemeinderat, ein Vertreter der Ortskernkommission und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gemeindeverwaltung. Sorgen und teilweise geschürte Ängste der Eigentümerschaft konnten in den Gesprächen aufgenommen und konstruktiv geklärt werden. Weiter wurden die in den Gesprächen eingebrach-ten Vorschläge notiert, so dass sie in die weiteren Schritte der Überarbeitung der Planung einfliessen können. Mit dem Vorprüfungsbericht der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft wurde der Gemeinde mitgeteilt, in wie weit der Teilzonenplan und das Regle-ment mit dem übergeordneten Recht konform sind. Der Kanton meldet der Gemeinde in diesem Rahmen auch zwingende Änderungen und Verbesserungsvorschläge für die Entwürfe. Der Entwurf der Teilzonenvorschriften wird nun gemäss den kantonalen Vorgaben überarbeitet. Ebenso wird der Mitwirkungsbericht erstellt. Die Ortskernkommission und der Steuerungsausschuss sind an der Finalisierung der Planung massgeblich beteiligt. Im August folgt eine öffentli-che Präsentation des überarbeiteten Teilzonenplans und des Teilzonenreglements. Die Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung ist auf den 21. September 2022 vorgesehen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.