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Hundebesitzende aufgepasst

Leinenpflicht im Wald:
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. April bis zum 30. Juli im Wald und am Waldrand für Hunde die gesetzliche Leinenpflicht gilt. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.

Badeverbot in öffentlichen Brunnen:
Bei hitzigen Temperaturen scheint ein Brunnen die perfekte Gelegenheit für eine Abkühlung Ihres Hundes zu sein. Bitte sehen Sie davon ab, denn das ist nicht nur eine Frage der Hygiene, sondern es können auch gefährliche Parasiten übertragen werden. Achten Sie im Sommer darauf, dass Sie mit Ihrem Hund während den heissen Stunden im Schatten bleiben und dem Hund stets genügend frisches Trinkwasser zur Verfügung stellen. So kommt Ihr Liebling auch ohne Bad im Brunnen gut durch die Hitze.
Die öffentlichen Brunnen sind im Sommer auch bei den Kindern sehr beliebt, diese werden Ihnen Ihre Rücksichtnahme besonders danken.

#AusDerVerwaltung

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