Einladung zum Dorfrundgang mit der Denkmalpflegerin Brigitte Frei

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung laden die Bevölkerung herzlich ein, im Rahmen eines Dorfrundgangs die Geschichte, die bauliche Entwicklung und die Struktur des Ortskerns Arlesheim kennenzulernen.

Zeit: Donnerstag 23.6. 17.30 bis 18.30
Treffpunkt: Dorfplatzbrunnen Arlesheim
Thema: Aufzeigen der Geschichte, der baulichen Entwicklung und der Struktur des Ortskerns Arlesheim

Ortskern – Vom ISOS zu konkreten Teilzonenvorschriften
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) erfasst nicht Einzelbauten, sondern Siedlungen in ihrer Gesamtheit. Das ISOS hält fest, welche Ortsbilder Schutz verdienen. Es ist jedoch weder eine absolute Schutzmassnahme noch eine Planung. Das ISOS dient als Entscheidungsgrundlage für Kanton und Gemeinden. Gemeinden sind verpflichtet, die Grundlagen des ISOS Inventars beim Erarbeiten ihrer Planung zu berücksichtigen und umzusetzen.
Für die architekturhistorische Beurteilung der einzelnen Gebäude im Ortskern wurde die Kunsthistorikerin Dr. Doris Huggel beauftragt, historische und moderne Häuser zu erfassen und einzustufen. Die Erkenntnisse zu den einzelnen Häusern basieren auf Beobachtungen am Bau ohne Innenbesichtigung, auf schriftlichen Quellen, historischen Fotos, den Unterlagen des Staatsarchivs und dem Bauarchiv der Gemeinde. Sämtliche verwendeten Dokumente sind auf Anfrage öffentlich zugänglich. Die von Dr. Doris Huggel erarbeitete Bestandesaufnahme diente als eine der Arbeitsgrundlagen für die Erarbeitung des Teilzonenplans Ortskern – also der Umsetzung der Zielsetzungen des ISOS auf einzelne Gebäude. Eine solche Bestandesaufnahme ist im Kanton Basel-Landschaft nicht rechtsverbindlich. Es ist nicht vergleichbar mit dem BIB (Bauinventar Baselland) oder dem ISOS.
Die Arlesheimer Ortskernkommission (OKK) hat die Einschätzung der Gebäude verifiziert und dem Gemeinderat die Zuteilung einzelner Bauten zu bestimmten Schutzkategorien vorgeschlagen. Die Schutzkategorien wurden dem kantonalen Musterreglement entnommen. Die OKK empfahl – mit zwei Ausnahmen (Ermitagestr. 20 und Hauptstrasse 8) – Häuser nur dann kom-munal zu schützen, wenn sie im BIB als zu schützen aufgeführt sind. Die Mehrzahl der Häuser wurde deshalb nicht unter kommunalen Schutz gestellt, sondern lediglich als „erhaltenswert“ eingestuft, was eine Abschwächung der Empfehlung von Dr. Doris Huggel bedeutet. Die kantonale Vorprüfung und die Mitberichte haben nochmals zu einer Überprüfung der Schutzkategorien geführt, welche derzeit im Gange ist.
Das aktuelle QP-Reglement hat bereits jetzt klare Auflagen für die Gestaltung im Ortskern. Von der Fassadenfarbe, der Materialisierung, den Vorplätzen und Fenstern bis zu allfälligen Reklamegesuchen ist alles bewilligungspflichtig. Die OKK wird bei jeder Veränderung an einem Gebäude beigezogen, und gibt ihre fachliche Empfehlung an den Gemeinderat weiter. Ihre fach-kundige Meinung ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von Bauprojekten im Ortskern. Auch mit den künftigen Teilzonenvorschriften werden Baugesuche im Ortskern von der OKK begleitet und beurteilt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.