Ersatzwahl für Mitglied Gemeinderat und GPK

Am Sonntag, 27. November 2022, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Ersatzwahl für

ein Mitglied des Gemeinderates und 

ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission

für den Rest der Amtsdauer 2021 / 2024 statt.

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).

 

Abgabetermin Wahlvorschläge

Wahlvorschläge gemäß Art. 24 WAG sind der Gemeindekanzlei Weesen bis spätestens Mittwoch, 31. August 2022, 16.30 Uhr, zu übergeben.  

Die entsprechenden Formulare können Sie direkt herunterladen.

 

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 12. März 2023, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der Gemeindekanzlei Weesen bis spätestens Dienstag, 13. Dezember 2022, 16.30 Uhr, zu übergeben.

 

Weesen, im Juni 2022                        Gemeinderatskanzlei Weesen

 

 
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.