Ersatzwahl für Mitglied Gemeinderat und GPK
Am Sonntag, 27. November 2022, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Ersatzwahl für
ein Mitglied des Gemeinderates und
ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
für den Rest der Amtsdauer 2021 / 2024 statt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).
Abgabetermin Wahlvorschläge
Wahlvorschläge gemäß Art. 24 WAG sind der Gemeindekanzlei Weesen bis spätestens Mittwoch, 31. August 2022, 16.30 Uhr, zu übergeben.
Die entsprechenden Formulare können Sie direkt herunterladen.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 12. März 2023, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der Gemeindekanzlei Weesen bis spätestens Dienstag, 13. Dezember 2022, 16.30 Uhr, zu übergeben.
Weesen, im Juni 2022 Gemeinderatskanzlei Weesen