Publikation Ersatzwahl Gemeinderat 5.6.2020
Für den zweiten vakanten Gemeinderatssitz stellte sich bekanntlich an der Versammlung vom 22. November 2019 niemand für eine Wahl zur Verfügung. Infolge dieser Vakanz sowie der Demission von Gemeinderat Patrick Jost per 30. Juni 2020 wird für die Gemeindever-sammlung vom 5. Juni 2020, gestützt auf Art. 3 und Art. 51ff des Organisationsreglements (OgR), folgende Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 angeordnet:
2 Mitglieder des Gemeinderates
Einreichung Wahlvorschläge
Jeder Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgern oder Bürgerinnen unterzeichnet sein. Der oder die Erstunterzeichnete des Vorschlages gilt gegenüber dem Gemeinderat als bevollmächtigte(r) Vertreter(in) aller Unterzeichner. Er oder sie ist befugt, in ihrem Namen rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung des Vorschlages abzugeben.
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die schriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Gehört der/die Vorge-schlagene einer politischen Partei an, ist diese anzugeben. Entsprechende Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg erhältlich.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 27. März 2020, 17.00 Uhr, bei der
Gemeindeverwaltung Kandersteg einzureichen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens findet eine Wahl an der Versammlung nach Art. 67ff des OgR statt, wenn keine oder mehrere Wahlvorschläge eingetroffen sind.
Minderheitsanspruch Art. 41 Gemeindegesetz (GG)
Allfällige Minderheitsansprüche sind schriftlich zusammen mit den Wahlvorschlägen bis am Freitag, 27. März 2020, 17.00 Uhr, anzumelden. Auf den Minderheitenschutz können sich nur Wählergruppen berufen, die sich als Vereine konstituiert haben und gemäss ihren Statu-ten die politische Betätigung als Hauptzweck bezeichnet haben. Im Übrigen gelten die Best-immungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeverordnung zum Minderheitenschutz.
Der Gemeinderat