Publikation Ersatzwahl Gemeinderatspräsident 5.6.2020

Aufgrund des Rücktritts des amtierenden Gemeinderatspräsidenten Urs Weibel per 31. De-zember 2020, wird für die Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2020 gestützt auf Art. 3 und Art. 51ff des Organisationsreglements (OgR) folgende Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 angeordnet:

Gemeinderatspräsidentin / Gemeinderatspräsident

Einreichung Wahlvorschläge
Jeder Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgern oder Bürgerinnen unterzeichnet sein. Der oder die Erstunterzeichnete des Vorschlages gilt gegenüber dem Gemeinderat als bevollmächtigte(r) Vertreter(in) aller Unterzeichner. Er oder sie ist befugt, in ihrem Namen rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung des Vorschlages abzugeben.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die schriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Gehört der/die Vorge-schlagene einer politischen Partei an, ist diese anzugeben. Entsprechende Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung Kandersteg erhältlich.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 27. März 2020, 17.00 Uhr, bei der
Gemeindeverwaltung Kandersteg einzureichen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens findet eine Wahl an der Versammlung nach Art. 67ff des OgR statt, wenn keine oder mehrere Wahlvorschläge eingetroffen sind.

Der Gemeinderat

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Kandersteg veröffentlicht.
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