Anlässe ab 150 Personen brauchen Bewilligung (wegen Coronavirus)

Im Kanton Schwyz benötigen Anlässe mit mehr als 150 Teilnehmern (inkl. Personal, Sicherheit, Technik, Catering, Künstler usw) per sofort eine Bewilligung. Das Gesuchsformular ist zu finden unter: www.sz.ch/coronavirus

Allgemein gelten im Kanton Schwyz ab sofort und bis auf Widerruf für private und öffentliche Anlässe mit über 150 Personen folgenden Bedingungen:

- Für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 150 und 999 Personen ist zwingend ein Gesuchsformular einzureichen.
- Die Veranstalter von genehmigungspflichtigen Anlässen haben folgende Auflagen zu erfüllen:
o Aktive Information der Teilnehmenden über Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln
o Benutzung der offiziellen Informationsmaterialien des Bundes
o Information der Teilnehmenden, dass kranke Personen und Personen, welche Symptome des Coronavirus aufweisen, nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen
o Information der Teilnehmenden, dass Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage ein gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) betroffenes Gebiet bereist haben, nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

Je nach Entwicklung der Lage und allenfalls neuen Vorgaben des Bundes können sich die Bedingungen für Veranstaltungen im Kanton Schwyz kurzfristig ändern.

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