
Finanzielle Unterstützung für Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen
Zu den beitragsberechtigten Anlagen zählen:
- offizielle Fuss-, Wander-, Bike-, Reit- und weitere Freizeitwege
- öffentliche Rastplätze und Feuerstellen
- öffentliche Waldhütten und Unterstände
- Bildungsangebote im Wald (beispielsweise Waldspielgruppen und Waldkindergärten)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Mitteilung des lawa, Kanton Luzern, vom Juni 2022
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.