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In Anlehnung an Artikel 25 des neuen Reglements Verkehr und Lärmbekämpfung gemäss welchem der Gemeinderat das Recht hat, anderweitige Verkehrsanordnungen zu treffen, wie beispielsweise für Einbahnverkehr oder fussgängerfreundliche Zonen, beschliesst der Gemeinderat folgende Einführung einer befristeten fussgängerfreundlichen Zone: vom Montag, 18. Juli 2022 bis zum Montag, 15. August 2022 wird auf der oberen Dorfstrasse beim Haus Flora zwischen 11.00 Uhr und 17.30 Uhr ein Durchfahrtshindernis aufgestellt. Der Gemeinderat erhofft sich, dass die fussgängerfreundliche Zone als tourismusweisendes Projekt anerkennt und geschätzt wird und die Anzahl der Elektrofahrten abnimmt statt auf andere Strecken verlagert wird. Er dankt allen Anwohnern, Einwohnern, Unternehmungen und Feriengästen für das Verständnis Zum vollständigen Artikel