
Einschränkung für das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
ab dem 14.07.2022 gilt im Landkreis Waldshut ein Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus Oberflächengewässern für das Beregnen und Bewässern von Grundstücken, wenn die Wasserstände an drei Referenzgewässerpegeln einen bestimmten Wert erreicht oder unterschritten haben.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen: https://www.landkreis-waldshut.de/fileadmin/landkreis-waldshut.de/media/aktuelles/Bekanntmachungen/220711_sig_RVO_Einschraenkung_Gemeingebrauch_WT.pdf
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus Bauamt veröffentlicht.