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Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer in den Wäldern im Landkreis

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,

aufgrund der andauernden Trockenheit besteht eine stark erhöhte Waldbrandgefahr. Das Landratsamt Waldshut hat daher mit Gültigkeit zum 12. Juli 2022 eine Polizeiverordnung erlassen. Diese sieht ein Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald vor. Dieses Verbot gilt auch innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen, wie beispielsweise Grillplätzen. Die Verordnung bleibt bis zum 12. August 2022 in Kraft. Sie ist einsehbar auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus Bauamt veröffentlicht.