Neuigkeit
Öffentlich
Dritte öffentliche Auflage der Revision Ortsplanung Gerlafingen Gestützt auf §15 sowie §68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 legt der Gemeinderat die nachfolgend aufgeführten Dokumente während 30 Tagen ein drittes Mal öffentlich auf: Zur 3. öffentlichen Auflage gelangt folgender Plan: Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage; Erschliessungs- und Baulinienplan, nördlicher und östlicher Dorfteil; 1:1000 Es gelangen nur die Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage zur 3. öffentlichen Auflage. Orientierend können zudem eingesehen werden: (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden) Erschliessungs- und Baulinienplan (Gesamtplan 1:2000) Erschliessungs- und Baulinienplan (nördlicher und östlicher Dorfteil 1:1000) Raumplanungsbericht Auflagefrist:  22. Juli bis 22. August 2022 während der Schalteröffnungszeiten Auflageort: Bauverwaltung Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen Die Unterlagen sind ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Gerlafingen digital zugänglich auf www.gerlafingen.ch. Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Einsprachen sind zu richten an: Gemeinderat Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen   Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung: Ab Beginn der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.   Gerlafingen, 19.07.2022 Einwohnergemeinde Gerlafingen Gemeinderat Zum vollständigen Artikel