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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr
per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit
und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den
Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Angefügt finden Sie die ganze Medienmitteilung sowie das Merkblatt "Verhalten bei Trockenheit".

#AusDerVerwaltung

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