Image related to the post

Rauchverbot in Wäldern und Schutz vor Waldbränden

Wir weisen darauf hin, dass nach § 41 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg in der Zeit von 1. März bis zum 31. Oktober wegen der Waldbrandgefahr in allen Wäldern nicht geraucht werden darf.

Das gesamte Jahr über dürfen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern davon keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden. Außerhalb von dafür vorgesehenen Plätzen dürfen keine Grill- und Lagerfeuer gemacht werden.

Aufgrund der aktuellen Trockenheit ist der Grillplatz an der Kaisersberghütte vorübergehend gesperrt.
Wir bitten um Kenntnis- und Rücksichtnahme. Vielen Dank.

This post was posted in Neuigkeiten aus dem Rathaus group.