Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie Feuerwerksverbot auf dem ganzen ...

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt. Für das ganze Kantonsgebiet gilt zudem bis auf Weiteres ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken. Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.