Besuchsregelungen in Spitälern und Pflegeheimen
Der Schutz der Bevölkerung, besonders auch von Menschen mit einem erhöhten Risiko, ist für die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zentral. Es gilt deshalb, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Verschiedene Spitäler und Pflegeheime haben bereits Besuchsregelungen erlassen. Auch aus diesem Grund hat sich die Gesundheitsdirektion gemeinsam mit den Spitälern und den Verbänden der Langzeitpflege entschlossen, ein Besuchsverbot für Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie lnvalideneinrichtungen anzuordnen. Damit kann eine grosse Gruppe von besonders krankheitsgefährdeter Personen wirksam geschützt werden.
Das Verbot gilt vom 13. März 2020 bis zum 30. April 2020. Die Leitungen der lnstitutionen können im Einzelfall in sachlich begründeten Fällen Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen.