Informationen zur Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund im Gemeindegebiet halten, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden und Hundesteuer bezahlen. Zu versteuern ist jeder über drei Monate alte Hund.
Die Festsetzung erfolgt durch den Hundesteuerbescheid.

Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr haben, müssen Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden und die Hundesteuermarke abgeben.

Sie können die Anmeldung/Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Hierfür steht Ihnen auch unser Onlineformular zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter http://www.neckartenzlingen.de - Bürgerservice - Formulare -
Hundesteuer.

Ce message a été posté dans le groupe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen.