Image en lien avec la publication

Niedrigwasser: Landkreis Esslingen erlässt Allgemeinverfügung

Foto: www.pixabay.de

Landkreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Wegen fehlender Niederschläge und konstant hoher Temperaturen sinkt der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen weiter. Alle Pegel sind unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen (www.hvz.baden-wuerttemberg.de), kleinere Gewässer sind zum Teil ganz ausgetrocknet. Insbesondere die Gewässerökologie, also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen.

Um die Situation in den Gewässern abzumildern und weitere Beeinträchtigungen der Gewässerökologie zu vermeiden, hat das Landratsamt die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Esslingen per Allgemeinverfügung untersagt. Verboten sind die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch.

Auch wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. Hiervon ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse für landwirtschaftliche Betriebe für die Urproduktion von Nahrungsmitteln und Löschwasserentnahmen im Brandfall.

Diese Verfügung wird zunächst bis zum 31. August 2022 beschränkt. Die detaillierte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen unter der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Ce message a été posté dans le groupe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen.