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Medienmitteilung Feuerwehrinspektorat: Erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3)

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen haben, in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen, die zuständigen Amtsstellen und das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden entschieden, die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5) beizubehalten.

Es gilt ein "bedingtes Feuerverbot". Die folgenden Verhaltensregeln sind zu beachten:
- Feuern im Freien ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
- Bei Höhenfeuer ist Vorsicht geboten (insbesondere bei dürrem/trockenem Gras). Es sind generell alle nach den Umständen zumutbaren Massnahem zu treffen.
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
- Bei starkem und böigem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen.
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Auf das Steigenlassen von Himmelslaternen verzichten.
- Den Anweisungen der lokalen Behörden ist Folge zu leisten.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch

Die ganze Medienmitteilung im Anhang.

Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden

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