Kein Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe
Ab morgen Mittwoch, 27. Juli 2022 gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Gewitter in den vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler Wald geführt. Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügt deshalb per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Waldesnähe.
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