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Generelles Feuerwerksverbot und Verbot von Höhrenfeuern

Aufgrund der zurzeit herrschenden Hitze und Trockenheit gilt zum bereits erlassenen Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und Waldrändern, ab sofort ein generelles Feuerwerksverbot sowie ein Verbot für Höhenfeuer.

Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die strikte Einhaltung der Massnahmen.

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