generelles Verbot von Feuerwerk

Ab sofort gilt zum bereits erlassenen Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und Waldesnähe, zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot sowie ein Verbot für Höhenfeuer.

Vielen Dank für die strikte Einhaltung der Massnahmen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.