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Das von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern des Kantons Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt bis auf Widerruf untersagt. Zusätzlich haben die Verantwortlichen für den Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Einzige Ausnahmen sind die offiziellen und amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Verboten ist das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen, exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise finden Interessierte unter www.be.ch/waldbrandgefahr