Generelles Feuerverbot im Freien
Das generelle Feuerverbot im Freien beinhaltet alle Arten von Feuer mit dem Ziel, bei hohem Risiko das Entstehen von Waldbränden zu verhindern.
Bei einem Feuerverbot sind alle offenen Flammen absolut verboten, unabhängig der Nutzung und Anwendung bei speziellen Anlässen.
Außerhalb des Waldgebietes werden Feuer für die Zubereitung von Speisen (nur Gas- oder Elektroanlagen) oder für Licht toleriert, vorausgesetzt, dass diese Aktivitäten im Rahmen der Strukturen und Einrichtungen unter ständiger Überwachung durchgeführt werden und über die nötigen Mittel verfügen, um das Feuer zu löschen (Feuerlöscher, Wasserschlauch, Hydrant, ...) und keine unmittelbare Brandgefahr darstellen sowie wenig Rauch erzeugen.
Es versteht sich von selbst, dass der Einsatz unter der vollen Verantwortung der Person ist, die die Installation in Betrieb genommen hat und diese für die Schäden zur Verantwortung gezogen wird.
In jedem Fall bleibt das Recht vorbehalten, von der zuständigen Behörde die Verwendung der Installation zu verhindern und ein Feuerverbot auf unbestimmte Zeit an allen Orten auszusprechen.
Im der folgenden, nicht abschliessenden Liste sind Aktivitäten aufgeführt, welche bei einem generellen Feuerverbot möglich sind oder nicht.
All diese Aktivitäten sind unter ständiger Überwachung durch einen Erwachsenen und gemäss der Situation angepassten Sicherheitsmassnahmen durchzuführen. Die nötigen Mittel (Feuerlöscher, Wasserschlauch, Hydrant, ...) sind für einen möglichen Einsatz bereitzuhalten.
Bei windigem Wetter muss ein erhöhtes Brandgefahrrisiko berücksichtigt werden.