Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Dienstag, 17. März 2020 geschlossen

Die Grundschule, die weiterführenden Schulen sowie alle Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neckartenzlingen, inklusive Schulbetreuung, sind ab Dienstag, 17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Dies gilt ebenfalls für die Kindertagespflege. Das Landeskabinett hat dies in einer Sondersitzung am 13. März 2020 beschlossen. Daher bitten wir alle Eltern, sich schon über das Wochenende um geeignete eigene Betreuungsmöglichkeiten zu bemühen und dabei die bekannten Risikogruppen gem. Robert- Koch-Institut (z.B. ältere Personen, Personen mit Vorerkrankungen o. ä.) nicht in die Betreuungsüberlegungen mit einzubeziehen!

Für alle Eltern, die in folgenden Berufsfeldern arbeiten und keine Möglichkeit einer anderweitigen Betreuung erreichen bzw. nur als einzige Betreuungsperson zur Verfügung stehen, werden wir ab Dienstag, den 17. März 2020 eine Notfallbetreuung für die betroffenen Kinder einrichten.

Benennung der Berufsfelder:
Gesundheitssektor: Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Apotheken, Rettungsdienste etc.
Polizei
Berufsfeuerwehren
THW
Öffentlicher Dienst: Teilbereich Gemeindeverwaltungen, Landkreisverwaltung und Ministerien sowie Stadtwerken oder landeseigene Betriebe mit Arbeitsbereichen für versorgungsrelevanter Infrastruktur (Gesundheitswesen, Wasser-, Abwasser-Elektrizitätsversorgung)
Öffentlicher Personennahverkehr
Lebensmittelversorgung.

Die Abgrenzung der Berufsgruppen gilt gemeindeintern vorläufig und ggfs. bis zum Erlass einer anderweitigen Regelung durch das Land Baden-Württemberg.
Bitte teilen Sie der jeweiligen Einrichtung oder per E-Mail an rathaus@neckartenzlingen.de (mit Nachweis) mit, wenn Sie eine Betreuung für ihr Kind benötigen. Wir weisen vorsorglich nochmals darauf hin, dass beide Erziehungsberechtigten zu einer der o.g. Berufsgruppen angehören müssen! Bei Eltern von denen nur ein Erziehungsberechtigter in eine der o.g. Berufsgruppen fällt, muss die Betreuung über den anderen Elternteil erfolgen.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise. Es muss allerdings unser gemeinsames Ziel in der Gesellschaft sein, die Ausbreitung des Coronavirus im Rahmen unserer Möglichkeiten einzudämmen und unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Ziel ist es zudem, die Funktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme sowie der Verwaltungen in der kommenden Zeit aufrecht zu erhalten, um insbesondere die versorgungswichtigen Aufgaben im Interesse der Bürgerschaft sicherzustellen.

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