Coronavirus - Schule geschlossen ab Montag, 16. März 2020

Ab Montag, 16. März 2020 wird die Schule Männedorf bis mindestens 10. April 2020 geschlossen. Das hat der Bundesrat/Regierungsrat am 13. März 2020 entschieden. Diese einschneidende Massnahme hat zum Ziel:

– die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern,

– Personen mit erhöhtem Krankheitsrisiko zu schützen,

– dem Gesundheitssystem zu ermöglichen, die schweren Fälle zu versorgen.

Die Eltern werden gebeten, Ihr Kind / Ihre Kinder zuhause zu behalten und am Montag nicht zur Schule oder in den Kindergarten zu schicken. Auch der Betrieb des Schülerclubs, der Unterricht an der Musikschule sowie weitere Kursangebote sind während der genannten Zeitspanne eingestellt.

Die Schule Männedorf wird für Notfälle eine Betreuung organisieren. Eltern denen es nicht möglich ist Ihr Kind zuhause zu behalten, können Sie sich morgen Samstag, 14. März 2020, ab 18.00 Uhr, auf der Website der Schule Männedorf über das organisatorische Vorgehen informieren.

Es ist wichtig, dass die Kinder die zuhause bleiben, die Zeit möglichst nicht in einer Gruppe mit anderen Kindern verbringen. Nur so kann die Übertragung des Coronavirus unterbrochen werden.

Wichtig ist auch, dass zuhause alle empfohlenen Hygienemassnahmen weiterhin gut beachtet werden (dazu gehören regelmässiges Händewaschen, Niesen und Husten in die Armbeuge oder in Papiertaschentücher, Verzicht auf Händeschütteln, Vermeiden von engem Körperkontakt vor allem zu älteren Personen oder zu solchen mit Vorerkrankungen).

Wir bitten Sie um Verständnis, dass zurzeit nicht sämtliche Fragen geklärt und beantwortet werden können. Die aktuellsten Informationen werden wir laufend auf dieser Website veröffentlichen.

Informationen vom 9. und 10. März 2020

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat am Montag, 9. März 2020 und das Volksschulamt Zürich am 10. März 2020, über eine Strategieänderung informiert (www.gd.zh.ch/coronavirus). Die bisher geltenden Quarantäneregelungen im Zusammenhang mit bestätigten Fällen werden angepasst. Das bedeutet:

Unterricht allgemein
Grundsätzlich besuchen alle Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen, welche gesund sind (keine Krankheitssymptome zeigen), die Schule.

Dies gilt auch für Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen von Klassen und Schuleinheiten, in denen ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Krankheitsfall aufgetreten ist.

Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen mit Krankheitssymptomen dürfen die Schule nicht besuchen. Die Schule ist angewiesen, kranke Kinder sofort nach Hause zu schicken, bzw. von den Eltern abholen zu lassen. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, wird die Schule die Eltern kontaktieren, damit sie ihr Kind von der Schule abholen und eine Ärztin / einen Arzt oder das Ärztefon (0800 33 66 55) kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Komplikationsrisiko
Über einen vorsorglichen Schulausschluss einer Schülerin oder eines Schülers mit erhöhtem Komplikationsrisiko entscheidet die behandelnde Ärzteschaft.

Über einen vorsorglichen Schulausschluss einer Schülerin oder eines Schülers, der bei einer eigenen Erkrankung ein Familienmitglied mit erhöhtem Komplikationsrisiko anstecken könnte, entscheidet die behandelnde Ärzteschaft.

Vor einem vorsorglichen Ausschluss sollen Rücksprachen zwischen Schulen, Betroffenen und der Ärzteschaft klären, ob die Schule niederschwellige Massnahmen anbieten kann, die einen ausreichenden Schutz gewährleisten.

Umgang mit identifizierten Fällen und Verdachtsfällen
Die Betroffenen sollen sich im Verdachtsfall an eine Ärztin/einen Arzt wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wird ein Verdachtsfall bestätigt, ordnet die Ärzteschaft alle weiteren Massnahmen an. Wenn in einer Familie ein Mitglied positiv auf den Coronavirus getestet wurde und Krankheitssymptome zeigt, soll diese die Schule informieren.
•Personen, die an Corona erkrankt sind, werden weiterhin isoliert. Ob dies zu Hause oder im Spital geschieht, entscheidet die zuständige Ärztin / der zuständige Arzt.
•Personen, die im gleichen Haushalt leben, wie eine Person, die positiv getestet wurde, begeben sich während 5 Tagen nach Symptombeginn der positiv getesteten Person in Selbstquarantäne. Zeigen sich in dieser Zeit keine Krankheitszeichen, ist keine weitere Quarantäne mehr notwendig.
•Besonders gefährdete Personen (mit chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen), die mit einer an Coronavirus erkrankten Person in Kontakt standen, sollen zu ihrem eigenen Schutz ebenfalls 5 Tage zu Hause bleiben, auch wenn sie noch keine Symptome haben.
•Gesunde Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die mit am Coronavirus infizierten Personen Kontakt hatten, aber keine Krankheitssymptome zeigen, werden nicht mehr unter Quarantäne gesetzt. Deshalb besuchen alle Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen, welche gesund sind (keine Krankheitssymptome zeigen), die Schule.

Kommunikation von Verdachts- oder Erkrankungsfällen
Die Schule hat Verständnis für Ihr Informationsbedürfnis und die Sorge um Ihr Kind. Die Schule darf allerdings keine Informationen zu Verdachtsfällen herausgeben. Als Schule halten wir uns an die Weisungen des Bundesamts für Gesundheit, der Zürcher Gesundheitsdirektion und des Volksschulamtes Zürich. Wenn andere Schutz- und Hygienemassnahmen als die bereits bekannten nötig sind, werden wir umgehend informieren. Nach bisherigem Wissensstand nehmen Ansteckungen mit dem Coronavirus bei Schülerinnen und Schülern in der Regel einen harmlosen Verlauf.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus der Schule veröffentlicht.