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Keine stille Wahl zustandegekommen – Fortführung des Wahlverfahrens

Am Montag, 08. August 2022, 12.00 Uhr, ist die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates in das Ressort Soziales (Sozialvorsteher/in) für den Rest der Amtsdauer 2020 bis 2024 abgelaufen. Bei der Gemeindekanzlei sind innert dieser Frist keine Wahlvorschläge eingereicht worden.

Fortsetzung Wahlverfahren
Da keine Wahlvorschläge eingereicht worden sind, ist keine stille Wahl zustande gekommen. Somit findet die Ersatzwahl an der Urne statt. Den Stimmberechtigten wird eine Blankoliste zugestellt. Die Urnenwahl ist vom Gemeinderat auf Sonntag, 25. September 2022, angeordnet worden. Gemäss Anordnungsentscheid vom 30. Mai 2022 können weiterhin von privater Seite gültige Kandidatenlisten herausgegeben werden. Für diese gelten folgende Anforderungen: Format: A5 hoch; Papierqualität: Offset, 80 g/m2; Farbe: Weiss.

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