Neuigkeit
Öffentlich
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG NRW) enthält einige Grundregeln zum Thema Lärm und Geruchsbelästigungen um das gute Zusammenleben von Nachbarn zu ermöglichen. Das tägliche Miteinander erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme ist in §3 des Landes-Immissionsschutzgesetz verankert, dort heißt es: Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. In der Anlage erhalten Sie einen Überblick über verschiedene gesetzliche und ortsrechtliche Bestimmungen: