Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Am 17. März hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen verabschiedet.
Hier wird unter anderem die Einstellung des Betriebs der Schulen und Kindertageseinrichtungen, das Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen, die Schließung von Einrichtungen und die Einschränkung des Betriebs von Gaststätten geregelt.
Die Verordnung steht Ihnen hier als pdf-Datei zur Verfügung.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.