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Ab sofort gilt absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Im Kanton Luzern gilt ab heute, 10. August ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4). Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässer) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone / Laternen steigen zu lassen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) oder via Hotline-Nr. 041 349 74 00 erhältlich.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot unbedingt einzuhalten und die nötige Vorsicht im Umgang mit Feuer walten zu lassen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.