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Alle Anwohnerinnen und Anwohner an Strassen und Gehwegen werden aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern auf die Höhe von mindestens 4,5 m über Strassen und 2,8 m über Gehwegen zu schneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss auch bei Pflanzungen, Hecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Sicht in der Höhe zwischen 0,8 bis 3 m gewahrt bleiben. Bäume, Stangen und Masten, die die Sichtzone nicht einschränken, sind zugelassen. Ebenfalls sind Bäume und Sträucher entlang von Strassen, Gehwegen und Trottoirs so zurück zu schneiden, dass diese durch Fussgängerinnen und Fussgänger problemlos passiert werden können. Bäume und Sträucher, welche von Anwohnerinnen und Anwohnern nicht selber bis Mitte September 2022 zurückgeschnitten werden, werden durch die Gemeinde auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgeschnit-ten. Bei Fragen in diesem Zusammenhang steht Remo Köchli, Leiter Bauamt/Werke, Natel 079 564 98 44, gerne zur Verfügung.