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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Mittwoch, 10. August 2022

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen.

Die letzten Wochen waren heiss und trocken. Vereinzelte Niederschläge vermochten die Lage nicht zu entschärfen.

Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern und Schwyz stufen die Gefahrensituation neu als gross ein. Mit der Erhöhung der Gefahr wird im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m Waldabstand) ein absolutes Feuerverbot erlassen.

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