Abfallentsorgung: Spezielle Regeln wegen des Coronavirus
Wegen der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bund spezielle Empfehlungen für die Entsorgung erlassen. Die Kommunalen Sammelstellen sollen mit einem «Tropfensystem» und den notwendigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin betrieben werden.
Insbesondere gelten folgende Verhaltensregeln:
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt, verknotet und im Abfallsack der Gemeinde entsorgt werden.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier, Grüngut usw. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr).
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.