Zwischenstand Revision Ortskernplanung

Die für die September-Gemeindeversammlung vorgesehene Beschlussfassung über die Revision der Ortskernplanung muss aus verschiedenen Gründen verschoben werden.

Die Arbeiten an der Mitwirkungsauswertung sind intensiv am Laufen. Da es zahlreiche und umfangreiche Eingaben sind, erfordert die abgestimmte und in sich schlüssige Beantwortung viel Zeit. Bei der Auswertung der kantonalen Vorprüfung zeigte sich, dass ein separater Bau- und Strassenlinienplan erstellt und der öffentlichen Mitwirkung zugeführt werden muss.
Vielfach wurde in den Mitwirkungseingaben moniert, dass aktuell Gebäude zu den „übrigen Bauten“ gezählt werden, welche zwar möglicherweise keine historische Substanz aufweisen, aber für das Ortsbild dennoch prägend sind und deshalb einen gewissen Schutz verdienen. Der Gemeinderat ist dabei, dafür eine Lösung zu definieren und wird die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer demnächst kontaktieren.
Es konnten zwischenzeitlich folgende Entscheide zu den in der Mitwirkung eingebrachten Anliegen gefällt werden: Entgegen dem ursprünglichen Entwurf, welcher die im alten Quartierplan eingezeichneten Bäume übernommen hatte, werden neu Bäume in Privatgärten nicht mehr im Rahmen des Teilzonenplans geschützt. Ausnahmen sind die Liegenschaften Domstrasse 2 + 3 und Hauptstrasse 4 - 8. Dies sind gemäss Bauinventar des Kantons Basel-Landschaft (BIB) kantonal zu schützende Liegenschaften, welche im Besitz von privaten Eigentümerschaften sind und in denen auch die Baumbestände zu schützen sind.
Die Nutzung der rückwärtigen Frei- und Gartenräume („Hinterhöfe“) wird als wichtig erachtet und ist derzeit noch in Diskussion. Folgende Überlegungen sind richtungsweisend:
• Wenn in einem rückwärtigen Frei- und Gartenraum ein Erweiterungsbau zugelassen wird, kann dies ein Beitrag sein, um das Erscheinungsbild und die historische Substanz zu bewahren. Zugleich kann mehr Wohnfläche geschaffen werden, was den Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern entgegenkommt.
• Rückwärtige Frei- und Gartenräume sind aber auch Teile des Ortsbilds und haben wichtige Funktionen zur Gliederung der Bebauung. Das kantonale Amt für Raumplanung verlangt deshalb, dass die Flächen für Erweiterungsbauten individuell pro Liegenschaft definiert werden und dass diese Flächen auf die rückwärtigen Frei- und Gartenräume abgestimmt sind.

Zum Umgang mit den in den Mitwirkungseingaben enthaltenen Ergänzungen oder Korrekturen der Objektblätter von Frau Huggel wurde entschieden, dass diese Angaben als Kommentar in die Objektblätter eingefügt werden. Durch die Ablage der Objektblätter inklusive Eingaben der Eigentümerinnen und Eigentümer ist sichergestellt, dass bei einer zukünftigen Konsultation im Rahmen eines Baugesuchverfahrens beide Sichtweisen einfliessen und bei Bedarf auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden können.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen sowie dem zusätzlich zu erarbeitenden Bau- und Strassenlinienplan kann die Ortskernplanung nicht wie geplant der Gemeindeversammlung im September 2022 unterbreitet werden. Die neue Zeitplanung sieht vor, am Montag, 24. Oktober 2022 abends eine Informationsveranstaltung durchzuführen und Teilzonenplan und –reglement Ortskern der Gemeindeversammlung vom 24. November 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

This post was posted in Informationen aus der Gemeindeverwaltung group.